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   RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38   

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RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38 (https://dejure.org/1938,440)
RG, Entscheidung vom 17.10.1938 - 5 D 597/38 (https://dejure.org/1938,440)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1938 - 5 D 597/38 (https://dejure.org/1938,440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu sorgen, daß Geldstrafen und Prozeßkosten zu Gunsten der Gerichtskasse eingenommen werden, kann dadurch Untreue zum Nachteile des Reiches begehen, daß er von den Schuldnern unter Vorspiegelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 6
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Erst spätere Entscheidungen enthalten den Gesichtspunkt der straflosen Nachtat, RG HRR 1928 Nr. 1538, RGSt 60, 371 und RGSt 70, 12 noch nicht deutlich abgesetzt von der frage der Tatbestandsmäßigkeit, dann aber eindeutig RGSt 68, 204 und 73, 6, Wenn auch beide Begründungen praktisch zu demselben Ergebnis geführt haben - Urteile, die auch im Ergebnis abweichen, sind vereinzelt geblieben (vgl. RG JR Rspr 1926 Nr. 1446 und RG JW 1938, 1881) - so hat sich doch die Kritik, die dem § 350 StGB einen umfassenderen Anwendungsbereich sichern will, in erster Linie gegen dessen Ausschaltung unter dem Gesichtspunkt der straflosen Nachtat gewendet.
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Eine andere rechtliche Beurteilung haben nur solche Fälle gefunden, in denen der Täter das Vermögen verschiedener Personen geschädigt (vgl. RGSt. 73, 6, 8; RG DR 1940, 792 Nr. 7) oder den durch den Betrug entstandenen Schaden erweitert oder vertieft hatte (RGSt. 67, 273, 275).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    Das gilt, falls die Untreue dem Betrug im Rahmen desselben Komplexes nachfolgt, vor allem dann, wenn durch die Untreuehandlung ein weiterer Schaden verursacht (vgl. BGHSt 6, 67; BGH GA 1971, 83, 84), insbesondere wenn ein anderer als beim Betrug geschädigt worden ist (vgl. RG DJ 1940, 792 Nr. 7; RGSt 73, 6, 7).
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52

    Rechtsmittel

    In diesem Falle hätte sie sich nicht der erschwerten Amtsunterschlagung, sondern des Betrugs nach § 263 StGB schuldig gemacht (RGSt 68, 204, 209, 210; 70, 12; 73, 6; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951 und 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).

    Es hing das davon ab, ob der Unterstützungsempfänger durch seine Zahlung an die Angeklagte von seiner Rückerstattungspflicht gegenüber der Stadt befreit wurde, wie das Landgericht ersichtlich angenommen hat, dem festgestellten Sachverhalt aber nicht ohne weiteres entnommen werden kann, oder ob das mangels Zahlung an die allein zuständige Stadtkasse nicht der Fall war (vgl RGSt 73, 6 und RG JW 1934, 2062 Nr. 23).

  • BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72

    Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der

    Bei ihr würden der Betrug gegenüber der C.bank und die Untreue gegenüber dem Darlehensnehmer tateinheitlich zusammentreffen, weil die Angeklagte dann, indem sie die Darlehnssumme ihrem Konto gutschreiben ließ, schon mit der Ausführung der Untreue begonnen hätte (RGSt 73, 6, 8; RG DR 1940, 792 Nr. 7; BGHSt 6, 67, 68 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53] und 8, 254, 260).
  • BGH, 30.11.1978 - 1 StR 490/78

    Untreue und Betrug - Angabe des eigenen statt des städtischen Kontos zur

    Darüberhinaus wohnt der Tat auch ein erhöhter Unrechtsgehalt insofern inne, als die Schädigung der Stadtkasse über die Täuschung Dritter, hier des Bundesamts für Ernährung, erreicht worden ist (RGSt 73, 6, 8; BGH, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76 -).
  • BGH, 04.02.1976 - 3 StR 516/75

    Nichtverfolgung eines Teilaktes einer fortgesetzten Handlung wegen mangelndem

    Der von der Strafkammer rechtsirrtumsfrei angenommenen Betrug geht in der Untreue nicht als mitbestrafte Nachtag auf, weil Untreue und Vorspiegelungshandlung zusammenfalls (RGSt 73, 6, 8/9; BGHSt 8, 254, 259/260).
  • BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76

    Übergehen eines Beweisantrages durch ein Gericht - Tateinheitliches

    Dabei ist jedoch vorauszusetzen, daß der Tat in beiden Richtungen ein besonderer Unrechtsgehalt innewohnt, sei es, daß verschiedene Personen geschädigt werden (vgl. RGSt 73, 6, 8), sei es, daß der durch die eine Straftat hervorgerufene Schaden durch die gleichzeitige Verletzung des anderen Strafgesetzes vertieft wird (vgl. BGHSt 6, 67; OLG Hamm MDR 1968, 779).
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 417/57

    Rechtsmittel

    Unter solchen Umständen ist nach der mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts übereinstimmenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs für eine Verurteilung wegen Amtsunterschlagung anstelle Betrugs oder neben diesem Vergehen kein Raum (u.a. RGSt 70, 12; 73, 6; BGH NJW 1953, 33 Nr. 18 = LM Nr. 3 zu § 350 StGB; BGH 3 StR 1111/51 vom 6. März 1952; 1 StR 505/52 vom 9. Dezember 1952; 3 StR 614/52 vom 26. November 1953; 1 StR 185/55 vom 21. Juni 1955 [m. Nachw.]; vgl. auch BGH LM Nr. 4 zu § 350 StGB).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 251/54

    Rechtsmittel

    Er hat sich deshalb des Betrugs schuldig gemacht, Wenn er in der Folgezeit seine Absicht verwirklichte und die Erlöse nicht an die Berechtigten ablieferte, nahm er weder einen neuen Eingriff in das schon durch die Auslieferung der Kommissionsware geschädigte Vermögen der Kommittenten vor (vgl RGSt 67, 273 [275]), noch schädigte er das Vermögen weiterer, durch § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsG geschützter Personen (vgl RGSt 73, 6 [8]).
  • BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 346/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 369/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.01.1954 - 4 StR 685/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.08.1953 - 4 StR 334/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51

    Fortgesetzter Betrug durch Annahme eines Steuerbetrages - Falschbeurkundung im

  • BGH, 24.06.1955 - 2 StR 154/55

    Rechtsmittel

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